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Das aktuelle Recht der Sicherungsverwahrung

Mit Urteil vom 4. Mai 2011 (2 BvR 2365/09) hat das Bundesverfassungsgericht beinahe alle Regelungen über die Anordnung von Sicherungsverwahrung für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Die Sicherungsverwahrung ist im deutschen Strafrecht eine sog. freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung. Sie soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu schützen. Gesetzlich geregelt ist sie im allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches (§ 66 bis 66b StGB). Nach dem Spruch der Karlsruher Richter bleiben die bisherigen Vorschriften bis zu einer Neuregelung (höchstens bis zum 31. Mai 2013) weiterhin anwendbar. Die Anwendung unterliegt allerdings verschiedenen Einschränkungen. Mehr...lesen

Rechtsanwalt Andreas Riehn



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